IDL Essen-Ruhr e.V. Steuernews | Was ändert sich in 2017

Was ändert sich in 2017

19.01.2017

Wie jedes Jahr, sind auch in 2017 einige steuerliche Beträge erhöht worden. Hier geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Änderungen. Wenn Sie Fragen dazu haben, stehen Ihnen unsere Fachberater gerne zur Verfügung.

Grundfreibetrag:

Der Grundfreibetrag erhöht sich in 2017 um 168 Euro von 8.652 Euro auf 8.820 Euro. Dadurch bleibt Ihnen etwas mehr von Ihrem Einkommen steuerfrei.

Kindergeld:

Das Kindergeld steigt monatlich um 2 Euro. Damit werden ab 2017 die folgenden Beträge gezahlt:

  • 192 Euro für das 1. und das 2. Kind 
  • 198 Euro für das 3. Kind
  • 223 Euro für jedes weitere Kind

Kinderfreibetrag:

Der Kinderfreibetrag steigt um 108 Euro von 7.248 Euro auf 7.356 Euro.

Unterhaltszahlungen:

Durch die Erhöhung des Grundfreibetrages erhöht sich auch der berücksichtigungsfähige Betrag bei Unterstützungsleistungen an bedürftige Angehörige. Auch die abzugsfähigen Unterstützungszahlungen steigen um 168 Euro von 8.652 Euro auf 8.820 Euro.

Rentenversicherungsbeiträge:

Es können höhere Beitragszahlungen an die Rentenversicherungen bei den Sonderausgaben abgezogen werden. In 2017 können so bis zu 23.362 Euro steuerfrei gestellt werden (Vorjahr 22.767 Euro).

Steueranteil für Neurentner 2017:

Wer in 2017 Rentner wird, für den sind nur noch 26 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Für Neurentner des Jahres 2016 waren es noch 28 Prozent.

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