IDL Essen-Ruhr e.V. - Arbeitnehmer & Pendler
IDL Essen-Ruhr e.V. - Arbeitnehmer & Pendler

IDL für wen? Arbeitnehmer & Pendler

IDL-Ruhr – Ihr individueller Wegbegleiter durch den Steuerdschungel

Die Steuergesetzgebung ist vielschichtig. Je nach Berufsstand oder Einnahmequelle verändern sich die Anforderungen an die Steuererklärung. Wir von der IDL Essen-Ruhr haben uns auf die Betreuung von Privathaushalte und deren Themen spezialisiert. Egal, ob Arbeitnehmer mit oder ohne Familie, Rentner oder Schüler und Studenten – wir kennen die neuesten Gesetze und wissen diese für Ihre Zwecke einzusetzen. Einige der wichtigsten Aspekte haben wir für Sie hier zusammengetragen. Weitere Fragen erörtern wir gerne mit Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch.

Wer muss eine Steuererklärung machen?

Bestimmte Einkunftsarten verpflichten zur Zahlung von Steuern – und zur Abgabe einer Steuererklärung. Arbeitnehmer, die Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und/oder Renteneinnahmen erhalten, müssen diese ebenso in ihrer Steuererklärung angeben. Dies gilt auch bei der Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV-Faktor oder beim Bezug von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Schlechtwetter- und Kurzarbeitergeld oder Krankengeld. Müssen Sie nun eine Steuerklärung machen? Gerne prüfen wir zusammen mit Ihnen, ob Sie dazu verpflichtet sind.

Warum macht man eine Steuererklärung?

Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, kann es trotzdem von Vorteil sein, dies zu tun. Denn häufig ergeben sich bei Arbeitnehmern erst durch eine Steuererklärung steuermindernde Sachverhalte, die zu einer Erstattung führen. Wir helfen Ihnen gerne, zu viel gezahlte Einkommensteuer zurückzubekommen.

Vorgehensweise

Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft erstellen wir mit Ihnen Ihre Einkommensteuererklärung, prüfen Ihre Steuerbescheide und legen gegebenenfalls Einspruch ein. Den gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt übernehmen wir für Sie.

Fahrtkosten

Haben Sie eine sogenannte „erste Tätigkeitsstätte“, oder fahren Sie zu ständig wechselnden Einsatzorten? Eine Frage, die nicht unwichtig ist. Denn wer wechselnde Einsatzorte hat, kann die Fahrten steuerlich anders absetzen als jemand mit einer „ersten Tätigkeitstätte“. Lassen Sie uns darüber sprechen und gemeinsam die Vor- und Nachteile abwägen.

Arbeitgeberbescheinigung

Die Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung kann bei manchen Berufen einen steuerlichen Vorteil bewirken. So zum Beispiel bei Bauarbeitern oder Kraftfahrern oder auch bei Montagearbeitern, die wechselnde Einsatzorte haben und  länger als 8 Stunden von zu Hause abwesend sind. Darüber hinaus gibt es weitere Bereiche, in denen eine Arbeitgeberbescheinigung wichtig ist – gerne informieren wir Sie darüber.

Fortbildungskosten

Sie tragen selbst die Kosten für eine berufliche Weiterbildung – dann können Sie diese von der Steuer absetzen! Dazu zählen zum Beispiel die Teilnahmegebühren sowie die Kosten für Arbeitsmittel und Fahrt.

Gewerkschaft

Sie sind Mitglied in einer Gewerkschaft oder in einem Berufsverband? Die Kosten dafür können als Werbungskosten bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden.

Unfallkosten

Ein Unfall auf der Fahrt zur Arbeit oder auch auf einer beruflich veranlassten Fahrt kann Kosten mit sich bringen. Einige davon – zum Beispiel die für die Eigenbelastung der Versicherung – können im Rahmen der Steuerklärung abgesetzt werden.

Arbeitszimmer

Ein Arbeitszimmer, das sich in Ihrer Wohnung oder auch außerhalb befindet, ist steuerlich absetzbar. Welche Bedingungen daran geknüpft sind und was genau Sie geltend machen können, klären wir gerne mit Ihnen persönlich.

Jetzt Mitglied werden und ab sofort alle Vorteile nutzen!

7 gute Gründe, Ihre Steuerangelegenheiten in vertrauenswürdige Hände zu geben.

Na klar, die Erstellung der eigenen Einkommenssteuererklärung zählt für viele Steuerzahler nicht gerade zu den Highlights des Jahres. Immer wieder muss man sich auf neue Regelungen einlassen und geänderte Gesetze berücksichtigen. Wer da auf dem Laufenden bleiben möchte, muss viel Zeit investieren.   Für alle anderen gibt es die IDL Essen-Ruhr e. V.. Machen Sie es sich leicht! Und holen Sie ohne große Mühe das Optimale aus Ihrer Steuerrückzahlung heraus – und das schon ab 3,50 Euro / monatl. Beitrag. Wie? Einfach Mitglied bei der IDL Essen-Ruhr e.V. werden und alle Vorteile das ganze Jahr über nutzen:

1) Unkomplizierte Erstellung Ihrer Einkommens-Steuererklärung

  • spezialisiert auf Beratung von Arbeitnehmern, Rentnern und Beamten
  • Kalkulation der Steuererstattung/-nachzahlung im Gespräch
  • Durchsetzung gesetzlicher Ansprüche beim Finanzamt (70% Erfolgsquote)
  • Abnahme von lästigem Schriftwechsel mit dem Finanzamt
  • gründliche, leicht verständliche Beratung
  • arbeitnehmerfreundliche Öffnungszeiten

2) Qualifizierte Beratung durch laufend geschulte Steuerberater

  • in allen Einkommens- und Lohnsteuerfragen
  • bei der Wohnungsbauprämie
  • bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente) nach dem AVmG
  • zu allen Themen der Steuersparmöglichkeiten
  • bei der Wahl der optimalen Steuerklasse

3) Unterstützung bei Antragstellung auf

  • Lohnsteuerermäßigung
  • Kindergeld
  • Eigenheimzulage
  • Wohnungsbauprämie
  • steuerliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester- Rente) nach dem AVmG

4) Berechnung der Erstattungsansprüche

5) Prüfung der steuerlichen Bescheide, Einlegen von Einsprüchen

6) Vertretung der Mitglieder bei den Finanzgerichten

7) Beratung zum Alterseinkünftegesetz

Sie haben noch Fragen zu unseren Vorteilen, Beiträgen oder einer Mitgliedschaft? Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.

Noch Fragen?

Sie haben noch Fragen zu unseren Vorteilen, Beiträgen oder Mitgliedschaft?

Dann schicken Sie uns einfach ein Mail an:
  info@idl-ruhr.de

oder über unser Kontaktformular:
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Telefonisch:

Rufen Sie uns einfach unter folgender Rufnummer an.   Wir beraten Sie gerne und erklären Ihnen alle Vorteile einer Mitgliedschaft.

Tel.: 0201.227595