IDL Essen-Ruhr e.V. Steuernews | Der Garten wird vom Profi auf Vordermann gebracht? – Wir unterstützen Sie dabei die Kosten hierfür steuerlich geltend zu machen

Der Garten wird vom Profi auf Vordermann gebracht? – Wir unterstützen Sie dabei die Kosten hierfür steuerlich geltend zu machen

27.04.2020

Momentan ist es noch unvorhersehbar, ob wir in diesem Jahr unseren verdienten Jahresurlaub tatsächlich am gebuchten Urlaubsort im In- oder Ausland antreten können. Grund genug für viele Gartenbesitzer den Garten auf Vordermann zu bringen oder direkt neu zu gestalten. Denn dann kann man den Sommer ja auch gemütlich im heimischen Garten verbringen. Um hier die Kosten steuerlich geltend zu machen, muss einiges beachtet werden. Gerne geben wir Ihnen eine kleine Hilfe an die Hand:

Das Wichtigste vorab: Materialkosten sind NICHT absetzbar! Wenn Sie also alles Erforderliche im Baumarkt und/oder Gartencenter besorgen und selbst die Arbeiten ausführen, führt dies nicht zu einer steuerlichen Entlastung.

Wenn Sie allerdings jemanden mit den Arbeiten beauftragen, können Sie unter Umständen die Personalkosten steuerlich geltend machen. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass sich der Garten auf dem selbst bewohnten Grundstück befindet und es sich nicht um einen Neubau handelt.

Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, dass Sie die beauftragte Firma unbar, das heißt per Überweisung, bezahlen. Eine Rechnung, aus der die Lohnkosten hervorgehen, und ein Zahlungsbeleg müssen vorliegen.

Nun stellen Sie sich sicherlich die Frage was genau in welcher Höhe berücksichtigungsfähig ist.

Sanierungsarbeiten oder Erweiterungen des Gartens, wie z.B. die Terrassenneugestaltung oder die Montage einer Terrassenüberdachung stellen Handwerkerleistungen dar. Hier können Sie 20 % der Lohnkosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen; maximal jedoch 1.200, – € im Jahr.

Übliche Gartenarbeiten wie Rasenmähen oder Heckeschneiden zählen hingegen nicht zu Handwerkerleistungen. Doch auch hier können Sie 20 % der Lohnkosten bei Beauftragung einer Gärtnerei geltend machen. Diese Arbeiten zählen nämlich zu den so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen. Hier können sogar 4.000, – € pro Jahr in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Sie haben weitere Fragen zur Optimierung Ihrer Einkommensteuererklärung? – Rufen Sie uns gerne an. Wir sind selbstverständlich auch weiterhin für Sie da und nur so weit entfernt, wie Ihr nächstes Telefon!

Zurück