IDL Essen-Ruhr e.V. Steuernews | Rentenbesteuerung verfassungswidrig?

Rentenbesteuerung verfassungswidrig?

05.12.2019

Nachdem nun alle möglichen Tageszeitungen über die Aussage eines Richters am Bundesfinanzhof berichteten, möchten wir es uns nicht nehmen lassen, hier für Sie etwas Licht ins Dunkle zu bringen.

Die Rentenbesteuerung wurde 2005 durch den damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder reformiert. Diese Reform sah vor, dass der steuerpflichtige Anteil der Rente stufenweise um 2 % pro Jahr steigen sollte, bis im Jahr 2040 die Rentenbesteuerung bei 100 % liegt. Im Gegenzug hierfür fördert der Staat die finanzielle Altersvorsorge. Die Höhe der zu berücksichtigenden Beiträge zur Altersvorsorge können ebenfalls stufenweise in steigendem Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Hier sieht die Reform vor, dass im Jahr 2025 dann 100 % der Vorsorgeaufwendungen berücksichtigungsfähig sind.

Diese zwei unterschiedlichen Übergangsfristen kritisiert nun der Richter am Bundesfinanzhof Egmont Kulosa öffentlich. Er macht geltend, dass der Staat gefordert sei eine so genannte Doppelbesteuerung zu verhindern.

Rein rechnerisch verhält es sich so: Wer im Jahr 2040 in Rente geht, muss von Anfang an seine Rente zu 100 % versteuern. Dieser Rentner kam aber in seiner Zeit als Erwerbstätiger nur 15 Jahre (die Jahre von 2025 bis 2039) lang in den Genuss kommen, seine Beiträge zur Altersvorsorge zu 100 % (bis zum Höchstbetrag) in seiner Einkommensteuererklärung geltend zu machen.

Diese öffentliche Kritik des Bundesrichters ist natürlich keine geltende Rechtsprechung, aber vielleicht bewegt diese Aussage die Politik zum Handeln. Wir informieren Sie, wenn es in dieser Sache etwas Neues zu berichten gibt. Sollten Sie Fragen zur Besteuerung Ihrer Rente haben, sprechen Sie uns gerne an!

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