IDL Essen-Ruhr e.V. Steuernews | Einkommensteuererklärung für 2014 – Letzter Abgabetag: Montag, 1. Juni 2015

Einkommensteuererklärung für 2014 – Letzter Abgabetag: Montag, 1. Juni 2015

14.05.2015

Einkommensteuererklärung für 2014 – Letzter Abgabetag: Montag, 1. Juni 2015

In bestimmten Fällen gilt dieser Abgabetermin auch für Arbeitnehmer, nämlich dann, wenn sie verpflichtet sind eine Einkommensteuererklärung abzugeben (so genannte Pflichtveranlagungsfälle), zum Beispiel:

  • Sie haben positive Einkünfte aus der Vermietung einer Wohnung und / oder ausländische Kapitaleinkünfte von mehr als 410,– Euro bezogen.
  • Die erhaltenen Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Kurzarbeiter-, Arbeitslosen- oder Krankengeld übersteigen 410,– Euro.
  • Bei einem der zusammenveranlagten Ehegatten / Lebenspartner ist die Steuerklasse V, VI oder  IV Faktor angewandt worden.
  • Arbeitnehmer haben ihr Finanzamt veranlasst, einen Freibetrag in die Lohnsteuerabzugsmerkmale aufzunehmen (z.B. für Werbungskosten, Verluste aus Vermietung und Verpachtung). Ein Körperbehindertenpauschbetrag als Freibetrag führt nicht zur Pflichtveranlagung.

Ansonsten sind Arbeitnehmer regelmäßig nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Sie können aber zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückbekommen, indem sie trotzdem eine Steuererklärung einreichen (so genannte Antragsveranlagung).

In derartigen Fällen sind sie nicht an den Termin 31. Mai gebunden. Vielmehr müssen sie die vierjährige Festsetzungsverjährungsfrist beachten. Für das Kalenderjahr 2011 kann die Einkommensteuererklärung noch bis Ende 2015 abgegeben werden.

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