Die Grundrente kommt – Bundeskabinett beschließt die „Respekt-Rente“
22.02.2020
Das Bundeskabinett hat am 19.02.2020 den entsprechenden Gesetzesentwurf zur Einführung der Grundrente ab 2021 beschlossen.
Die so genannte „Respekt-Rente“ soll all denjenigen Bürgern zu Gute kommen, die jahrelang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben; deren Verdienst im Erwerbsleben aber nicht ausreichend für die Bildung einer auskömmlichen Rente war. Die Grundrente stellt eine Erhöhung der in den Versicherungsjahren gesammelten Entgeltpunkte dar. Daraus resultierend erhöht sich die Bruttorente der Betroffenen.
Für einen Anspruch auf die Grundrente sind Einnahmen bis zu einer Höhe von 1.250,-€ (bei Ehegatten 1.950,-€) unschädlich. Zu diesen Einnahmen zählen auch Vermietungseinnahmen oder Zinseinnahmen und Kapitalerträge.
Sie stellen sich sicherlich die Frage wie und wo Sie nun die Grundrente beantragen können. Die Antwort lautet: gar nicht! Ob ein Anspruch auf die Grundrente besteht, ermittelt die Rentenversicherung zusammen mit dem Finanzamt automatisch.
Bitte beachten Sie, dass die Finanzämter die Grundrente wie alle übrigen Einkünfte betrachtet. Liegt der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte inklusive der Grundrente über dem jährlichen Grundfreibetrag (dieser liegt in 2020 bei 9.408,-€), sind Sie verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben und ggf. Steuern nachzuzahlen.
Gerne prüfen wir Ihre Steuerpflicht in einem persönlichen Beratungsgespräch. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung!