Erhöhung des Sparerpauschbetrags - Freistellungsaufträge prüfen
Zum 1. Januar 2023 wurde der Sparerpauschbetrag von 801 Euro auf 1.000 Euro pro Person und Jahr erhöht. Für zusammenveranlagte Ehegatten gilt nun ein Betrag von 2.000 Euro (bisher: 1.602 Euro) im Jahr. „Bis zu diesem Betrag können Steuerpflichtige Kapitalerträge steuerfrei ver-einnahmen“, erklärt Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohn-steuerhilfevereine in Berlin.
Gestiegene Preise für Heizung, Strom und Lebensmittel führen derzeit zu enormen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger. Mit dem jüngst verabschiedeten Inflationsausgleichsgesetz sollen steuerliche Mehrbelastungen verhindert werden und laut Bundesfinanzministerium für 48 Millionen Steuerpflichtige die Steuerlast erheblich sinken. Ab dem Jahr 2023 steigt erneut der Grundfreibetrag. Das Kindergeld wird erhöht und vereinheitlicht. Rückwirkend zum 01.01.2022 gibt es einen höheren Kinderfreibetrag. Wer Unterhalt zahlt, kann höhere Beträge bis zum Grundfreibetrag absetzen.
Die Temperaturen lassen es uns spüren: Der Winter ist da! Und er kommt nicht allein, mit dabei sind Schnee und Eis auf Gehwegen und Einfahrten. Aus unterschiedlichen rechtlichen Gründen können sowohl Mieter als auch Eigentümer zum Winterdienst verpflichtet sein.