IDL Essen-Ruhr e.V. Steuernews | Was ändert sich in 2018

Was ändert sich in 2018

15.03.2018

Wie jedes Jahr, sind auch in 2018 einige steuerliche Beträge erhöht worden. Hier geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Änderungen. Wenn Sie Fragen dazu haben, stehen Ihnen unsere Fachberater gerne zur Verfügung.

Grundfreibetrag:

Der Grundfreibetrag erhöht sich in 2018 um 180 Euro von 8.820 Euro auf 9.000 Euro. Dadurch bleibt Ihnen etwas mehr von Ihrem Einkommen steuerfrei.

Kindergeld:

Das Kindergeld steigt monatlich um 2 Euro. Damit werden ab 2018 die folgenden Beträge gezahlt:

  • 194 Euro für das 1. und das 2. Kind
  • 200 Euro für das 3. Kind
  • 225 Euro für jedes weitere Kind

Kinderfreibetrag:

Der Kinderfreibetrag steigt um 72 Euro von 7.356 Euro auf 7.428 Euro.

Unterhaltszahlungen:

Durch die Erhöhung des Grundfreibetrages erhöht sich auch der berücksichtigungsfähige Betrag bei Unterstützungsleistungen an bedürftige Angehörige. Auch die abzugsfähigen Unterstützungszahlungen steigen um 180 Euro von 8.820 Euro auf 9.000 Euro

Rentenversicherungsbeiträge:

Es können höhere Beitragszahlungen an die Rentenversicherungen bei den Sonderausgaben abgezogen werden. In 2018 können so bis zu 23.712 Euro steuerfrei gestellt werden (Vorjahr 23.362 Euro).

Steueranteil für Neurentner 2018:

Wer in 2018 Rentner wird, für den sind nur noch 24 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Für Neurentner des Jahres 2017 waren es noch 26 Prozent.

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