IDL Essen-Ruhr e.V. Steuernews | Änderungen beim Kindergeld

Änderungen beim Kindergeld

10.11.2015

Ab dem 1. Januar 2016 ändern sich die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld. Damit die Familienkassen das Kindergeld weiterhin zahlen, ist es notwendig, der Familienkasse die Steuer-ID des Kindes, für dass das Kindergeld gezahlt werden soll, anzugeben. Zusätzlich ist es notwendig, die Steuer-ID derjenigen Person anzugeben, die den Kindergeldantrag gestellt hat.

Sie finden die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes in dem Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern. Ihre Steuer-ID können Sie auch auf Ihrer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung oder in Ihrem Einkommensteuerbescheid finden.

Neuanträge müssen die Steuer-Identifikationsnummern enthalten. Für neugeborene Kinder sollten Sie den Antrag aber erst stellen, wenn Sie die Steuer-ID für Ihr neues Kind vom Bundeszentralamt für Steuern zugesand bekommen haben. Die Anträge auf Kindergeld können zwar auch ohne diese Steuer-ID gestellt werden, sie können dann aber nicht abschließend bearbeitet werden.

Für den laufenden Kindergeldbezug ist es ausreichend, wenn Sie die Steuer-ID´s im Laufe des Jahres 2016 an die Familienkasse melden. Die Meldung muss schriftlich erfolgen. Wenn Sie Ihre Steuer-ID nicht finden, weitere Fragen zum Kindergeld oder zur Übermittlung der Steuer-ID haben, helfen wir Ihnen gerne. Wenden Sie sich einfach an eine unserer Beratungsstellen. Gerne melden wir die Steuer-ID´s an die Familienkasse.

Die Angabe der Steuer-ID´s ist notwendig geworden, um für die Zukunft Doppelbezüge von Kindergeld zu verhindern.

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