IDL Essen-Ruhr e.V. Steuernews | Gefälschte Steuerbescheide im Umlauf

Gefälschte Steuerbescheide im Umlauf

Anscheinend gibt es eine neue Betrugsmasche. Kriminelle verschicken aktuell gefälschte Steuerbescheide und versuchen so an Geld von Bürgerinnen und Bürger zu kommen.

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe warnt vor gefälschten „Bescheiden für 2023 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag“, die in Papierform in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern im Umlauf sein sollen und ein baden-württembergisches Finanzamt oder die „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ ausweisen. Die Empfänger werden aufgefordert, innerhalb einer kurzen Frist Einkommensteuer nachzuzahlen.

Die in diesem Zusammenhang in Baden-Württemberg bekannt gewordene Bankverbindung ist gesperrt worden, Überweisungen auf diese Kontonummer sind damit nicht mehr möglich.

Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass sich weitere gleichgelagerte falsche Bescheide und Bankverbindungen im Umlauf befinden. Daher bitten wir um erhöhte Aufmerksamkeit in der Bevölkerung.

An diesen Anhaltspunkten ist leicht zu erkennen, ob es sich bei der Post im Briefkasten um einen echten Steuerbescheid handelt:

  • Steuerbescheide werden immer durch das örtlich zuständige Finanzamt unter Angabe der zutreffenden und vollständigen Adresse erlassen. Prüfen Sie, ob das Schreiben die korrekte Anschrift Ihres Finanzamtes enthält.
  • Eine Bezeichnung »Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland« wie auch das Siegel »Finanzamt – Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland« am Ende des gefälschten Bescheids existieren nicht.
  • Die Steuernummern in Baden-Württemberg enthalten zehn Ziffern.
  • Bescheide der Finanzämter enthalten immer Erläuterungstexte, eine Rechtsbehelfsbelehrung und Datenschutzhinweise.
  • Auffällig sind in den gefälschten Bescheiden auch die angegebenen Telefon- und Telefaxnummern, welche nicht zum jeweiligen Ort passen.

Bitte gleichen Sie beim Erhalt von Dokumenten von Finanzämtern die auf dem Dokument angegebene Steuernummer und Identifikationsnummer immer mit der eigenen Steuernummer und Identifikationsnummer ab. Bei Bedenken oder Auffälligkeiten nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit Ihrem zuständigen Finanzamt auf.

Wem ein gefälschtes Dokument vorliegt, wird gebeten, Strafanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle zu erstatten und keinesfalls eine Überweisung der angeblichen Steuerschuld vorzunehmen.

Wer Mitglied bei der IdL Essen-Ruhr e. V. ist, hat einen zusätzlichen Schutz vor derartigen Betrügern. Die Steuerbescheide werden nicht Ihnen sondern uns in elektronischer Form bekannt gegeben und nicht per Post versandt. Wir prüfen die Bescheide auf Richtigkeit und informieren Sie dann entsprechend.

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