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Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

24.03.2016

Jedes Frühjahr stellen sich viele Arbeitnehmer dieselbe Frage, „Muss ich eine Steuererklärung abgeben, oder nicht?“. Viele scheuen den Aufwand, der mit der Erstellung einer Steuererklärung verbunden ist. Es kann sich aber auch lohnen. So können Sie unter Umständen Ihre Fahrten zum Arbeitsplatz als Werbungskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen z. B. aus der Nebenkostenabrechnung geltend machen.

Ob Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben ist in § 46 EStG geregelt. In der folgenden Übersicht haben wir die wichtigsten Sachverhalte für Sie dargestellt:

  • Wenn Sie als Ehepaar mit der Steuerklassenkombination III und V oder IV-Faktor arbeiten,
  • wenn Sie mehr als ein Beschäftigungsverhältnis haben, bei dem der Lohn nicht pauschaliert besteuert wird,
  • wenn Sie neben Ihrem Lohn auch Lohnersatzleistungen erhalten haben etwa Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld,
  • wenn Sie bei Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen einen Freibetrag eingetragen haben,
  • wenn Sie über Kapitaleinkünfte verfügen, von denen noch keine Abgeltungs- oder Kirchensteuer einbehalten wurde,
  • wenn Sie im Vorjahr Rentner geworden sind. Von Rentenzahlungen werden keine Steuern einbehalten, deshalb kann es zusammen mit dem Arbeitslohn ggf. zu einer Steuernachzahlung kommen. Wer schon länger im Ruhestand ist, muss eine Steuererklärung abgeben, wenn er mehr als 1500 € Rente pro Monat erhält.
  • Wenn Sie über weitere Einkünfte verfügen, die höher sind als 410 € pro Jahr, z. B. bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder Zweifel haben, ob sich eine Steuererklärung für Sie lohnt. Unsere Beratungsstellen sind nur so weit entfernt, wie Ihr nächstes Telefon.

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