Checkliste
Notwendige Belege für Ihre Einkommensteuererklärung
Allgemeine Unterlagen
- Steuerbescheid des Vorjahres und Personalausweis, wenn Sie das erste Mal zu uns kommen
- Lohnsteuerkarte und Steuerbescheinigung für das letzte Jahr, soweit eine ausgestellt wurde, auch von der Ehefrau, auch bei Arbeitslosigkeit
- Bescheinigungen über Krankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe
- Anlage "VL" nach dem Vermögensbildungsgesetz, Antrag auf Wohnungsbauprämie von der Bausparkasse
- Bei Veränderungen im Familienstand im Vorjahr: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.
Werbungskosten (berufliche Aufwendungen)
- Anzahl der Arbeitstage und die Entfernungs-Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Belege über Berufsbekleidung, Fachliteratur, Arbeitsmittel, Gewerkschaftsbeiträge
- Aufwendungen für Ihr häusliches Arbeitszimmer
- Fahrtkosten bei Einsatzwechseltätigkeit (Baustellennachweis vom Arbeitgeber)
- Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung oder Dienstreisen
- Aufwendungen durch eine berufsbedingte doppelte Haushaltsführung (Belege der Zimmermiete)
- Arbeitgeberbescheinigung bei Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit von über 8 - bzw. über 14 Stunden
- Arbeitgeberbescheinigung über steuerfrei gezahlte Fahrgelder und Auslösungen
- Nachweise über selbst getragene Fortbildungskosten, Ausbildungskosten
- Umzugskosten bei einem berufsbedingten Umzug
- Police und Versicherungsbedingungen für eine private Unfallversicherung
- Kfz-Unfallkosten während einer berufsbedingten Fahrt
- Kosten für die berufliche Nutzung Ihres Telefon (Fest - und Mobilnetz)
- Kosten für Bewerbungen
- Nachweis über die Kosten einer besonderen Berufshaftpflichtversicherung
Sonderausgaben
- Nachweise über im Vorjahr gezahlte Versicherungsbeiträge z. B. Kfz-, Lebens-, Haftpflichtversicherung etc.
- Bescheinigung des Anlageinstituts über geleistete Altersvorsorgebeiträge (Riester-Rente)
- Kosten über Weiterbildung, Umschulung, zweiter Bildungsweg, Studium (auch für den Ehegatten)
- Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten (Anlage U)
- Belege über Parteibeiträge und Spendenbescheinigungen
- Nachweise über etwaige Steuerberatungskosten (auch Literatur und PC-Programme)
Außergewöhnliche Belastungen
- Bei Kindern über 18 Jahren und in der Ausbildung: Schulbescheinigung, Studienbescheinigung, Lehrvertrag
- Nachweis über die Körperbehinderung einer im Haushalt lebenden Person
- Aufwendungen für eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt (Haushaltshilfe) (Bescheinigung der Bundesknappschaft)
- Pflege einer ständig hilflosen Person (Ausweis vom Versorgungsamt mit dem Merkzeichen "H" oder Pflegestufe III)
- Unterstützungsleistungen an Familienangehörige (Großeltern, Eltern, Kinder und Enkelkinder)
- Zahlungsnachweise über Eigenanteile zu Krankheitskosten (Brille, Zahnersatz, Medikamentenzuzahlung)
- Zahlungsnachweise über evtl. Beerdigungskosten (soweit die Kosten den Nachlass übersteigen
- Belege über Ehescheidungskosten, Scheidungsurteil
- Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen
Haben Sie im letzten Jahr Wohneigentum erworben/gebaut oder vermietet?
- Bitte bringen Sie uns alle Belege in diesem Zusammenhang mit:
Z.B.: Kaufvertrag, Maklerrechnung, Grunderwerbsteuerbescheid, Notarkosten, Darlehensverträge, Baukostenaufstellung über Neubau- oder Ausbaukosten, Aufstellung der Mieteinnahmen
Sie haben Renteneinkünfte?
- Bitte bringen Sie uns den letzten Rentenbescheid bzw. die letzte Änderungsmitteilung zu jeder Rente mit.
Auch Unterlagen zu Rentennachzahlungen oder Verrechnungen mit Übergangsgeldern oder Arbeitslosengeld
Sie haben Einkünfte aus Kapitalvermögen?
- Bitte bringen Sie alle Belege über Einnahmen und Ausgaben in diesem Zusammenhang mit, insbesondere die Nachweise über gezahlte Zinsabschlag-/Kapitalertragsteuer und die Höhe der ausgeschöpften Freistellungsaufträge. Ideal: Jahresteuerbescheinigung mit Erträgnisaufstellung der jeweiligen Bank.
Selbstverständlich kann diese Aufstellung nicht vollständig sein. Für die optimale Ausnutzung aller steuerlichen Vorteile ist die persönliche Beratung unbedingt erforderlich.