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„…ich muss die Einkommensteuererklärung* noch machen“
gehört der Vergangenheit an:
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Übrigens… wussten Sie, dass jeder 3. Steuerbescheid fehlerhaft ist?
Quelle: B.Z. Online vom 17.08. 2004
*Soweit Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Alterseinkünfte oder Unterhaltsleistungen erzielen. Wir beraten auch, wenn Sie daneben Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder Spekulationsgeschäften (privaten Veräußerungsgeschäften) erzielen, sofern die Einnahmen daraus insgesamt 13.000 €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 26.000 € nicht übersteigen. Wir beraten auch bei Einnahmen gem. § 3 Nr. 12, Nr. 26, Nr. 26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter), sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind.