Mehr als ein Drittel aller Steuerbescheide ist falsch!
Quelle: B.Z. Online vom 17.08. 2004
Der Bund der Steuerzahler meldet, dass jeder dritte Steuerbescheid falsch ist. Für einen Laien ist dies aber nur schwer zu erkennen.
Als Mitglied der Interessengemeinschaft der Lohnsteuerzahler Lohnsteuerhilfeverein – Essen-Ruhr e.V. – stellt sich für Sie dieses Problem nicht.
Im Rahmen der Mitgliedschaft prüfen wir auch Ihren Einkommensteuerbescheid auf seine Richtigkeit. Ist der Steuerbescheid fehlerhaft, legen wir für Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid ein.
Sollten wir im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nicht Ihr Recht durchsetzen können, vertreten wir auch im Klageverfahren Ihre Interessen.
Bitte beachten Sie: Die Einspruchsfrist endet 1 Monat nach Erhalt Ihres Steuerbescheids.