Nicht jeder darf andere in Steuerangelegenheiten beraten. Die Interessengemeinschaft der Lohnsteuerzahler Lohnsteuerhilfeverein – Essen-Ruhr e.V. – ist nach dem StBerG durch die Oberfinanzdirektion Münster anerkannt und somit befugt, die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Finanzbehörden wahrzunehmen. Gesetzliche Grundlage für den Umfang dieser Tätigkeit ist der § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes.
Die Mitarbeiter in unseren Geschäftsstellen werden mehrfach im Jahr durch Seminare und Weiterbildungsveranstaltungen geschult und sind so in allen Fragen der Steuergesetzgebung immer auf dem Laufenden. Unsere Mitglieder können sicher sein, dass ihre rechtlichen Steuersparmöglichkeiten voll ausgeschöpft werden: sowohl im Nachhinein, was zu viel bezahlte Steuern anbelang, als auch im Voraus durch das Aufzeigen möglicher Steuersparpotenziale im Rahmen der Gestaltungsberatung. Dabei werden unsere Mitarbeiter durch modernste Technik unterstützt.