Leistungen im Überblick
Beratung
Know How
Steuerbescheid

Beratung

Die Interessengemeinschaft der Lohnsteuerzahler Lohnsteuerhilfeverein – Essen-Ruhr e.V. – bietet seinen Mitgliedern etwas, was kein Computerprogramm vermag:

eine individuelle, auf die jeweiligen Anforderungen des Arbeitnehmers abgestimmte Beratung. Gemeinsam mit dem Mitglied erarbeiten unsere Berater – im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis – ein Steuerkonzept, das ganz auf die Situation des jeweiligen Mitgliedes zugeschnitten ist.


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Beratungsbefugnis

Die Beratungsbefugnis...

.. der Lohnsteuerhilfevereine ergibt sich aus § 4 Nr. 11 StBerG. Danach darf die Interessengemeinschaft der Lohnsteuerzahler Lohnsteuerhilfeverein – Essen-Ruhr e.V. – im Rahmen einer Mitgliedschaft nunmehr für Arbeitnehmer und Rentner in folgenden Steuersachen Hilfe leisten:


bei der Einkommenssteuererklärung, wenn nur


Einkünfte


vorliegen oder zusätzlich


Einkünfte

erzielt werden und die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 13.000,- € bei Ledigen bzw. 26.000,- € bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen.


Für ihre Mitglieder dürfen Lohnsteuerhilfevereine auch Anträge stellen



Die Größe unseres Vereins ist auch Ihr Vorteil.

Alle Leistungen sind durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.

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