Die Interessengemeinschaft der Lohnsteuerzahler Lohnsteuerhilfeverein – Essen-Ruhr e.V. – bietet seinen Mitgliedern etwas, was kein Computerprogramm vermag:
eine individuelle, auf die jeweiligen Anforderungen des Arbeitnehmers abgestimmte Beratung. Gemeinsam mit dem Mitglied erarbeiten unsere Berater – im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis – ein Steuerkonzept, das ganz auf die Situation des jeweiligen Mitgliedes zugeschnitten ist.
Sie möchten gerne einen Beratungstermin mit uns vereinbaren?
Die Beratungsbefugnis...
.. der Lohnsteuerhilfevereine ergibt sich aus § 4 Nr. 11 StBerG. Danach darf die Interessengemeinschaft der Lohnsteuerzahler Lohnsteuerhilfeverein – Essen-Ruhr e.V. – im Rahmen einer Mitgliedschaft nunmehr für Arbeitnehmer und Rentner in folgenden Steuersachen Hilfe leisten:
bei der Einkommenssteuererklärung, wenn nur
Einkünfte
vorliegen oder zusätzlich
Einkünfte
erzielt werden und die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 13.000,- € bei Ledigen bzw. 26.000,- € bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen.
Für ihre Mitglieder dürfen Lohnsteuerhilfevereine auch Anträge stellen
Die Größe unseres Vereins ist auch Ihr Vorteil.
Alle Leistungen sind durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.